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   BVerfG, 26.07.1999 - 2 BvR 761/99   

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https://dejure.org/1999,17081
BVerfG, 26.07.1999 - 2 BvR 761/99 (https://dejure.org/1999,17081)
BVerfG, Entscheidung vom 26.07.1999 - 2 BvR 761/99 (https://dejure.org/1999,17081)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juli 1999 - 2 BvR 761/99 (https://dejure.org/1999,17081)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1999 - 2 BvR 761/99
    Den rechtlichen Gesichtspunkt, daß wegen des erheblichen zeitlichen Abstands zwischen dem Erlaß bzw. der Bestätigung der Arrestbeschlüsse und der jetzt auf deren Grundlage drohenden Inhaftierung die Arrestbeschlüsse unwirksam geworden seien bzw. von ihnen kein Gebrauch mehr gemacht werden dürfe, hat der Beschwerdeführer - gestützt auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1997 - 2 BvR 1992/92 - (NJW 1997, S. 2165) - erstmals mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht, nicht aber schon im Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO und im anschließenden Rechtsbehelfsverfahren.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1999 - 2 BvR 761/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht annahmegeeignet, da sie mangels Zulässigkeit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. § 93a Abs. 2 BVerfGG; BVerfGE 90, 22 [25 f.]):.
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1999 - 2 BvR 761/99
    Zum einen steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der Grundsatz der materiellen Subsidiarität entgegen (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; BVerfGE 22, 287 [290]; 70, 180 [187]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1999 - 2 BvR 761/99
    Zum einen steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der Grundsatz der materiellen Subsidiarität entgegen (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; BVerfGE 22, 287 [290]; 70, 180 [187]).
  • OLG München, 19.10.1987 - 5 W 2977/87

    Einleitung eines Offenbarungsversicherungsverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1999 - 2 BvR 761/99
    Darüber hinaus hat es der Beschwerdeführer unterlassen, die Beseitigung der ihm drohenden materiellen Beschwer dadurch zu erreichen, daß er gestützt auf das Vorliegen veränderter Umstände, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. OLG München, Beschluß vom 19. Oktober 1987 - 5 W 2977/87 -, NJW-RR 1988, S. 382 [383]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 918 Rn. 2; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 918 Rn. 1; Ritter, ZZP 88, S. 126 [155 ff., 161]) insbesondere in der - auch bei Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft - festzustellenden Dauer der bereits erfolgten Inhaftierung zu erblicken sein könnten, ein Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO zu betreiben.
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